Achtzig Jahre nach der Befreiung von Auschwitz kann sich kaum jemand vorstellen, wie es gewesen sein muss, unter antijüdischen Verordnungen zu leben.
Nachdem die Führerscheine von Juden bereits 1938 für ungültig erklärt wurden, schränkte das Berliner Polizeipräsidium ihre Bewegungsfreiheit weiter ein. Die bürokratische Sprache der Amtsnachrichten vom August 1942 benutzte das Wort „Erlaubnis“, um zu verschleiern, dass es sich nach wie vor um ein Verbot handelte.
Juden durften die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen, es sei denn für den Weg zum Arbeitseinsatz oder zur Schule und das nur, wenn er mindestens eine Stunde dauerte. Für wichtige Berufe wie „Rechtskonsolente, Krankenbehandler und Hebammen“ galten Ausnahmen. Um die Genehmigung zu erhalten, musste man allerdings einen behördlichen Spießrutenlauf auf sich nehmen. Bei Verstoß drohte Schutzhaft durch die Geheime Staatspolizei – mit anderen Worten: das Konzentrationslager.
Wir distanzieren uns in jeder Form von den menschenverachtenden Handlungsweisen der Nazidiktatur, die mit derartigen bürokratischen Schikanen begannen und im Massenmord endeten. Wenn wir Dokumente als Zeitzeugnisse veröffentlichen, geschieht dies, um geschichtliche Prozesse, Handlungen und Handelnde zu erklären.